Von wem stammt der Rechtsgrundsatz: Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist?

Spock-Online · 02. Dezember 2019

Von wem stammt der Rechtsgrundsatz: Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist?

 

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ELUTE · 02. Dezember 2019 · 1x hilfreich

Man nennt es Unschuldsvermutung

(auch Präsumtion der Unschuld). Das ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Das Gegenstück ist die Schuldvermutung.

Die Unschuldsvermutung geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250–1313) zurück. Im Jahr 1631 wurde sie im deutschsprachigen Raum mit der Formulierung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) von Friedrich Spee in der Cautio Criminalis, einer umfangreichen Schrift gegen die Praxis der zu der Zeit überhandnehmenden Hexenverfolgungen, aufgegriffen und vertieft. 1764 wurde sie vom Mailänder Aufklärungs- und Rechtsphilosophen Cesare Beccaria als Rechtsprinzip („geltendes Recht“) postuliert.

Antworten

Achimkirchner · 02. Dezember 2019 · 0x hilfreich

Jean Lemoine war es

sents · 02. Dezember 2019 · 0x hilfreich

Es war Kardinal Jean Lemoine

kolokoll · 02. Dezember 2019 · 0x hilfreich

Jean Lemoine

Sonnenwende · 02. Dezember 2019 · 1x hilfreich

Die Unschuldsvermutung geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250–1313) zurück.

Quelle: Wikipedia

storabird · 02. Dezember 2019 · 1x hilfreich

Kardinal Jean Lemoine

bs-alf · 02. Dezember 2019 · 1x hilfreich

Die stammt vonm französischen Kardinal Jean Lemoine

 
 

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