Es gibt insgesamt eine bestimmte Zeit in der es abläuft.
BVG.de:
Einzelfahrscheine berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrziel. Ab Kauf bzw. Entwertung sind sie maximal 120 Minuten gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie beliebig oft umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen.
(Auch für Bereich ABC).
Dies gilt nicht für Kurzstrecke, dort muss mann sein Ziel zeitlich und räumlich direkt erreichen.
Es lohnt sich oft, die Bedingungen zu kennen :-) Im RvF gelten die Monatskarten z.B. bis einschließlich des ersten Werktags (Mo. bis Fr.) im neuen Monat. Man konnte also bis einschl. 4. Oktober noch mit der September-Karte fahren :D
genau so werde ich es machen ...ansprache an die zugbegleitung: lest mal in euren agb nach... und dann sind sebst die ueberfordert :)
danke fuer die muehe (bekommmst nenn plus)
Hui, die Tarifbestimmungen sind aber lang :-O
Für Einzelfahrscheine gilt lt. Tarifbestimmung 5.3.2:
"Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg."
Hier ist eine Fahrtunterbrechung also nicht erlaubt.
Für Tageskarten gilt. lt. Tarifbestimmung 5.3.3.1:
"Tageskarten gelten [...] für eine beliebige Anzahl Fahrten innerhalb der angegebenen Verbindung bzw. des angegebenen Geltungsbereiches."
Hier kannst du also tatsächlich die Fahrt an jedem Ort unterbrechen und später wieder fortsetzen.
UM,BAR und BERLIN AB
EDIT: tages
EDIT2:: hab das akute problem anders geloest aber interesse besteht weiterhin
In welchem Landkreis startest du und wie heißt das Ticket genau?
ich glaube ja aber am Schaler nachfragen ist wohl am besten
Ja, solange sich die weitere(n) Fahrt(en) innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Tickets bewegen.
Nein. Du musst am Stück fahren