Unterliege ich nach der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schweigepflicht?

Iceman2004_914. Januar 2014

Habe ich nach meinem Austritt aus einem Ehrenamt rechtlich eine Verschwiegenheit einzuhalten, wie nach der Kündigung eines Arbeitsplatzes? Bezieht sich auf erfahrene Interna.

 

Antworten

MrNiceGuy3022. Oktober 20170x hilfreich

ich denke diese gilt immer.

MrUtzen723. September 20170x hilfreich

Ja klar die gleichen Regel gelten auch für dcih wenn du in diesem beruf die tätigkeit ausübst

Husky0903. August 20170x hilfreich

Wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben wurde und/oder ich darüber belehrt wurde...

anthonius21. März 20170x hilfreich

Sofern du keinen Vertrag unterzeichnet hast gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Mensch6316. Februar 20140x hilfreich

ist Verschwiegenheit nicht Ehrensache

k38198619. Januar 20140x hilfreich

also ich weiss, dass man Interna absolut nicht ausplaudern darf, das muss man ja unterschreiben. Dies gilt aber dann nicht, wenn es um Interna geht, die anderen Schaden zufügen, kriminell oder sonstiges sind.

k1866315. Januar 20140x hilfreich

Daten oder Fakten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Dies gilt während der Zeit des Einsatzes und nach der Beendigung.

 

Sollte so aber auch in Deinem Vertrag stehen den Du als ehrenamtlicher unterschrieben hast.

k3142115. Januar 20141x hilfreich

Grundsätzlich gilt auch für eine ehrenamtliche Tätigkeit die Verschwiegenheitspflicht, sowie - je nach Tätigkeit - darüber hinaus auch noch besondere Datenschutzpflichten. Normalerweise müsstest du über deine Rechte & Pflichten jedoch aufgeklärt worden sein. Um ganz sicher zu gehen, solltest du noch einmal bei dem Arbeitgeber nachfragen.

 

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