Unter welchen Voraussetzungen kann eine Immunität aufgehoben werden?

Polarlichter · 25. November um 16:00

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Immunität aufgehoben werden?

 

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DaLu · 27. November um 09:52 · 0x hilfreich

Eine Immunität kann aufgehoben werden, wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Diese Außenseiteneinschränkung gilt nur so lange, wie der Abgeordneter Mitglied des Parlaments ist. Die Aufhebung der Immunität erfolgt durch den Bundestag und ist nicht mit einer Feststellung von Schuld oder Unschuld verbunden. Bei dringenden Tatverdacht kann die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden.

69wolle · 26. November um 12:50 · 0x hilfreich

Die Aufhebung der Immunität von politischen Amtsträgern kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  1. Strafverfahren: Ein Verfahren wird eingeleitet.
  2. Schwerwiegende Vergehen: Verdacht auf schwerwiegende Straftaten.
  3. Parlamentarische Zustimmung: Oft muss das Parlament zustimmen.
  4. Öffentliches Interesse: Wenn das Verhalten das Vertrauen in Institutionen gefährdet.

Die genauen Regeln variieren je nach Land

storabird · 25. November um 20:33 · 0x hilfreich

Kommt drauf an in welchem Bereich.

klammsy · 25. November um 18:10 · 0x hilfreich

Die Immunität verliert ein Abgeordneter mit Ablauf seines Mandats, seiner Amtszeit oder durch Parlamentsbeschluss und unterliegt daraufhin der normalen Gerichtsbarkeit.

 

 

Weil die Immunität grundsätzlich die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützt, kann auch nur der Bundestag selbst die Immunität seiner Abgeordneten aufheben.

 

Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob es um die bloße Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft geht oder um andere Maßnahmen im Rahmen eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens.

 
 

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