Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein: Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.
Seelische Härte, zB. Hitler.
Eheschließung, Scheidung oder Adoption
wenn der Name sittenwidrig ist
Bei Heirat, Geschlechtsänderung, und bei den Russen im Falle der Eindeutschung - aus Jewgenij wird dann "Eugen".
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.