Die Amtsniederlegung eines BGB-Vorstands ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine Vorschriften oder Bestimmungen, die die Form oder einen Rücktrittsanlass explizit regeln. Mögliche Gründe für einen Rücktritt des Vorstands könnten zum Beispiel sein:
Das ist sicher jederzeit möglich, auch ohne Gründe. Wenn er einen Unfall hatte und im Wachkoma liegt, kann er auch nichts mehr machen
Indem ihm die Vereinsmitgliedschaft genommen/abgegeben wird.
Das kann in der jeweiligen Satzung geregelt sein.