Unter welchen Bedingungen kann ein Flüchtling Kindergeld für die in seiner Heimat lebenden Kinder beantragen?

Mehlwurmle · 25. August 2021

Unter welchen Bedingungen kann ein in Deutschland anerkannter Flüchtling aus einem Nicht-EU-Land hier Kindergeld für die noch in seiner Heimat lebenden Kinder beantragen?

 

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DaLu · 26. August 2021 · 1x hilfreich

Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat haben.

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hildegard91 · 25. August 2021 · 0x hilfreich

Hab nur die beiden bedingungen i´m bezug auf flüchtlinge gefunden

  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen.
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
bs-alf · 25. August 2021 · 0x hilfreich

In Deutschland wohnende Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel besitzen.

 
 

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