Vielen Dank für den Link.
Habe mir das mal durchgelesen und in meiner konkreten Situation werde ich wohl nur auf das Wohlwollen meiner Chefin hoffen können...
Hallo Mehlwurm,
die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Allgemein regelt dies das
Betriebsverfassungsgesetz. Aber auch Tarifverträge, der Arbeitsvertrag oder Betriebliche Vereinbahrungen können da greifen. Manchmal kommt es sogar einfach nur auf das entgegenkommen des Cheffs/der Cheffin :) an.
Ich habe mal einen Link rausgesucht wo es genauer beschrieben wird:
http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub-diese-ansprueche-bestehen.html
Viel Glück beim Durchsetzen !