Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Und die war ja mit 2 Stunden Verspätung noch absolut im Rahmen. Insofern sieht es mit einer Entschädigung schlecht aus. Persönlich finde ich das Vorgehen der Fluglinie übrigens äusserst kundenfreundlich.
An den Flug Veranstalter wenden
Auf www.flightright.de kannst du kostenlos nach deinem gebuchten Flug suchen und schauen, ob du ggf. eine Gutschrift durch Verspätung oder internen Änderungen des Fluges erhältst. Ansonsten siehts doof aus, wenn du dich mit der Fluggesellschaft nicht einigen kannst.
In so einem Fall kann man wohl nur versuchen auf dem Kulanzweg etwas zu bekommen. Das Ziel wurde planmäßig erreicht und der Abflug hatte auch keine Verspätung. Ein aufregender Umstieg ist in den Entschädigungsregeln nicht aufgeführt.
Meines Wissens eher nicht. Entschädigung bekommen Sie wenn Sie unnötig langen und unzumutbaren und verhinderbaren Ausfall oder Aufenthalt auf einem Flughafen haben. Ansonsten haben die doch ihr bestes getan um Sie so schnell wie möglich ans Ziel zu bringen.