Spätschicht Schichtzuschlag?

k255804 · 13. Mai 2015

Wir arbeiten Früh und Spätschicht. Spätschicht war bisher immer von 13.00-22.00 Uhr.

 

Im Arbeitsvertrag ist nichts zu Zuschlägen geregelt.

 

In der Btriebsvereinbarung zu Zuschlägen heisst es im Absatz Spätschicht:

montag bis freitags ab 13.00 Uhr 20% Zuschlag, ab 20.00 Uhr steuerfei.

 

Nun wird ab Juni die "ehemalige Spätschicht" von 11.00-20.00 Uhr arbeiten und soll, da es nun angeblich keine Spätschicht sondern eine Tagschicht ist, überhaupt kein Zuschlag mehr bezahlt werden.

 

Kann das so einfach gehen?

 

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s125817 · 13. Mai 2015 · 1x hilfreich

Solange das der Fall ist, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren, denn das dürfte tatsächlich unrechtmäßig sein. Der Anwalt kennt auch die Fallstricke, die sich in solchen Verträgen verbergen, und kann am ehesten die Chancen abschätzen, wie ein Rechtsstreit ausgehen könnte.

Für die Wahl des Anwalts entweder im Bekanntenkreis umhorchen, ob jemand jemanden empfehlen kann, oder bei der Rechtsanwaltskammer nachfragen. Die können Auskunft geben, welcher Anwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Tut mir leid, keine erfreulichere Antwort geben zu können, aber die Situation scheint hier eine ganz vertrackte. Nichtsdestotrotz wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Und nicht verzagen, wenn es zum Anwalt oder Gericht geht. Der Anwalt soll auf Ihrer Seite stehen und Ihre Rechte durchsetzen.

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k466962 · 16. Mai 2015 · 0x hilfreich

Mit den Zuschlägen ist es unterschiedlich.es steht alles in der betriebsvereinbarung

k255804 · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Aber in der Betriebsvereinbarung sind die Zuschläge doch geregelt, kann man doch nicht einfach umgehen? Die Betriebsvereinbarung ist nicht aufgekündigt und gilt ja immernoch

s125817 · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Zur Frage, wie es sich mit der Spätschicht an sich verhält. Ich habe selber Frühschicht von 6:30 bis 15:15 gearbeitet, Spätschicht von 11:15 bis 20:00. Die Nachtschicht war noch einmal geteilt, aber da ich dort nicht zuständig war, weiß ich nicht, wie genau. Die Spätschicht hat sich also mit der Frühschicht um volle vier Stunden überschnitten. Zuschlag gab es keinen. Das ist, wie gesagt, von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, und im Prinzip kann jeder Arbeitgeber machen, was er will, solange es keinen Tarifvertrag gibt. Das sind die Schattenseiten unserer modernen Arbeitswelt.

s125817 · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Das sind natürlich wenig schöne Verhältnisse. In so einem Fall würde ich am ehesten mal bei Gewerkschaft, Handels- oder Handwerkskammer oder notfalls auch beim Arbeitsamt nachfragen. Für die Durchsetzung der Rechte bleibt am Ende wahrscheinlich nur der Weg zum Anwalt oder Arbeitsgericht. Anwalt kostet, es sei denn, es wird bei geringem Einkommen Beratungshilfe gewährt. Die erste Instanz beim Arbeitsgericht ist kostenfrei, und es wird für gewöhnlich zuerst eine Güteverhandlung oder auch eine Mediation durchgeführt. Hier hilft aber nur die Frage bei den zuständigen Stellen, da dies von Gericht zu Gericht unterschiedlich ist.

k255804 · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Gibt keinen Tarifvertrag.

 

Der Betriebsrat bei uns ist für die Katz, wenn ihr versteht.

 

Man kann doch nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden das durch die verschiebung der Arbeitszeit um 2 Stunden die Schicht plötzlich keine Spätschicht mehr ist. Könnte ja jeder so machen. Was für eine Schicht soll denn das sonst sein von 11-20 Uhr?

s125817 · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Abgesehen von der Zustimmung des Betriebsrates sollte das im Tarifvertrag geregelt sein, so es denn einen gibt. Unbedingt da mal nachschauen. Ich kenne es selber, daß nur für Nachtschichten/Feiertage/Wochenendenachmittage Zuschläge gezahlt werden, aber da ist das wie auch die Uhrzeiten/Tage, für die das gilt, klar in den Tarifverträgen geregelt. Ich denke mal, wenn der Betriebsrat das schon abgesegnet hat, gibt es keine Möglichkeit mehr, dies zu ändern. Und der Betriebsrat sollte ja eigentlich auf der Seite der Mitarbeiter stehen. Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit den entsprechenden Personen, um Klarheit - auch über die Beweggründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben - zu bekommen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich gönne es jedem, aber ich finde es schon seltsam genug, daß für eine Spätschicht, die zum größten Teil ja auf dem normalen Arbeitstag (bis 18 Uhr) liegt, schon Zuschläge gezahlt werden.

Und die letzte Mutmaßung: Da versucht jemand am Mindestlohn zu drehen.

JoSiso · 13. Mai 2015 · 0x hilfreich

Das ist sehr schwer zu beantworten, ich meine bei solchen Veränderungen muss

der Betriebsrat zustimmen.

Hat er das getan steht dem nichts im Wege, wenn es keine Spätschicht ist, ist es keine.

Am besten du fragt da mal nach.

Wehren kann man sich in solchen Fällen nur sehr schlecht, leider ist Heutzutage kaum

jemand bereit sich für seine Rechte einzusetzen.

"Es steht immer jemand da der gerne zu diesen Bedingungen arbeitet."

Das unter solchen Entscheidungen gerade Familien mit Kindern leiden die es so schon schwer genug haben, sieht anscheinden keiner

 
 

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