Seit 1977 ist das nicht mehr nötig
Von der Sozialliberalen Koalition, maßgeblich initiert von der FDP (Wir schneiden alte Zöpfe ab), wurden seit 1969 überfällige Reformen auch in der Innen-/Rechtspolitik durchgeführt. Dazu gehört das 1976 geänderte Weisungs-/Bestimmungsrecht des Ehemannes über seine "unmündige" Frau im Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, das am 01.Juli1977 in Kraft trat.
Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.