Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wird, sobald sie dem Strafregisteramt in Wien vom Bezirksgericht Irdning übermittelt worden ist, in das österreichische Strafregister aufgenommen. Dabei werde die Vorstrafe lediglich auf einer Strafregisterbescheinigung, die Althaus anfordern kann und die dem deutschen Führungszeugnis entspricht, nicht erscheinen, erläutert Erich Kogler, der Vorstand des Zentralregisteramts. Auch dürfe Althaus sich selbst als „nicht vorbestraft“ bezeichnen.
Im strengen Sinne als vorbestraft allerdings gilt in Deutschland wie in Österreich jeder, der von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde: Alle Strafen, auch ausländische, werden in Deutschland im Bundeszentralregister und in Österreich im Strafregister vermerkt.
Mehrere Quellen teilten am 03.03.2009 das Urteil aus Österreich mit, jedoch ist die Frage, ist zu diesem Zeitpunkt das Urteil bereits Rechtskräftig gewesen?