Der Achtstundentag, eine der wichtigsten Forderungen der Mai-Demonstrationen, war bereits unmittelbar nach Kriegsende im November 1918 gesetzlich festgeschrieben worden. Am 15. April 1919 beschloss die Weimarer Nationalversammlung auch, den 1. Mai 1919 als gesetzlichen Feiertag zu begehen.
Erstmals, aber nur einmalig 1919. Fortlaufend seit 1933, eingeführt durch die Nazis, sie tags darauf die Gewerkschaftshäuser stürmten und die Gewerkschaften in ihrem Sinne gleichschalteten.
Seit dem 01.05.1933.
Er wurde erstmals in der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 1933 offiziell zum gesetzlichen Feiertag erklärt und nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 durch die Alliierten erneut bestätigt.
seit dem Jahr 1933
Seit 1933 durch die Nazies