In Deutschland werden Automobilhersteller seit 1974 dazu verpflichtet, Gurte in Neufahrzeuge einzubauen. In diesem Jahr wurde auch die Gurtpflicht eingeführt, aber zunächst auf den Fahrer und Beifahrer beschränkt. Fünf Jahre später, im Jahr 1979, wurde die Anschnallpflicht auf alle Sitze im Kfz ausgeweitet.