Seit wann gilt in Deutschland das Stellen einer Strafanzeige gegen Journalisten als Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Mehlwurmle · 22. Juni 2020

Seit wann gilt in Deutschland das Stellen einer Strafanzeige gegen Journalisten als Angriff auf die Meinungsfreiheit?

 

Beste Antwort

Stiltskin · 22. Juni 2020 · 2x hilfreich

Ob das stellen einer Strafanzeige gegen Journalisten  in jedem Fall ein Angriff auf die Meinungsfreiheit ist, sei dahingestellt.

Denn Artikel 5 GG (Pressefreiheit) ist mitnichten ein Freifahrtschein für Journalisten. Wie im Gesetz in Absatz 2 bereits definiert ist, findet die Pressefreiheit ihre "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre".

Das bedeutet, dass auch Journalisten bei ihrere Arbeit an Gesetze gebunden und keinesfalls von diesen befreit werden können. So ist es zum Beispiei nicht zulässig, durch eine Straftat an Informationen zu gelangen und sich dabei auf die Pressefreiheit zu berufen.

Des Weiteren dürfen Personen nicht in ihrer Ehre verletzt werden. Es darf also weder eine hetzerische Berichterstattung, die die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen missachtet, noch eine Diskriminierung ethnischer Gruppen in jeglicher Form vorkommen.

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Mehlwurmle · 22. Juni 2020 · 0x hilfreich

Verstehe ich das richtig, es gibt also keine gesetzliche Grundlage für diese Anschuldigung?

bs-alf · 22. Juni 2020 · 0x hilfreich

Seit Herrn Seehofer  8)

 
 

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