Ob das stellen einer Strafanzeige gegen Journalisten in jedem Fall ein Angriff auf die Meinungsfreiheit ist, sei dahingestellt.
Denn Artikel 5 GG (Pressefreiheit) ist mitnichten ein Freifahrtschein für Journalisten. Wie im Gesetz in Absatz 2 bereits definiert ist, findet die Pressefreiheit ihre "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre".
Das bedeutet, dass auch Journalisten bei ihrere Arbeit an Gesetze gebunden und keinesfalls von diesen befreit werden können. So ist es zum Beispiei nicht zulässig, durch eine Straftat an Informationen zu gelangen und sich dabei auf die Pressefreiheit zu berufen.
Verstehe ich das richtig, es gibt also keine gesetzliche Grundlage für diese Anschuldigung?
Seit Herrn Seehofer 8)