Fahrradanhänger würde ich lieber lassen. Zu hoch die Unfallgefahr.
Ja darf man. Gibt auch spezielle zum Kaufen, wo es einfach zu beweisen ist. Alle Regeln kompakt gibt es hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-anhaenger/#:~:text=Ein%20Anh%C3%A4nger%20f%C3%BCr%20ein%20Mofa,muss%20au%C3%9Ferdem%20ausreichend%20beleuchtet%20sein.
Ja, das soll wohl gehen, bei einem Fahrradanhänger wäre ich mir nicht sicher.
Kein großes Problem.
Der Anänger muss der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen, darf nicht breiter als 1 m, nicht höher als 1,4 m und nicht länger als 2 m sein (Ausahme: Sportgeräte-Anhänger bis 4 m). Der Anhänger braucht kein eigenes Nummernschild, der/die Fahrer/in braucht keinen extra Führerschein. Ungebremste Hänger dürfen incl. Ladung ma. 40 kg, gebremste bis 80 kg wiegen.