Produktfälschungen vom Internethandel?

anthonius · 15. Mai 2017

Ich habe mir einen Schreibstift auf Amazon bestellt. Ehrlich gesaht habe ich nicht geschaut, wo der Anbieter sitzt. Nun stelle ich fest, das das Produkt aus Indien verschickt wird. Nun mache ich mir Gedanken, ob das wohl ein Original ist oder auch eine Produktfälschung sein könnte. - das Paket ist noch nicht angekommen.

Nun meine Frage: Habe ich ein Risiko wegen Kauf einer Produktfälschung belangt zu werden? Und wer trägt hier eigentlich das Risiko?

 

Falls das produkt ein Original ist, gibts natürlich kein Problem, soweit ist es also ein hypotetischer Fall.

 

Beste Antwort

k311130 · 16. Mai 2017 · 1x hilfreich

1 Stift.... mit viel Glück wird der Zoll das nicht kontrollieren. Wenn doch und du bekommst eine Einladung vom Zoll, dass du das Paket persönlich abholen sollst, dann solltest du auch die Rechnung dabei haben und eine plausible Erklärung, warum du genau den Stift wolltest. Privatgebrauch ist da ein gutes Stichwort (kein Handel damit treiben). Das Risiko trägst du selbst soweit mir bekannt ist. Also immer Augen auf beim Kauf :)

Antworten

doern · 16. Mai 2017 · 0x hilfreich

Bei Amazonkäufen gilt: Bei unwissenheit gibt es keine Strafe. Wenn du nicht bewusst eine Fälschung bestellt hast, dann brauchst du dir keine Sorgen machen

X-Reaper · 16. Mai 2017 · 0x hilfreich

Du machst dich im Grunde beim Stift nur Strafbar wenn du weist das es eine Fälschung ist und du sie trotz dem Bestellst mit Absicht.

Mehlwurmle · 15. Mai 2017 · 0x hilfreich

So lange es sich nicht um ein elektronisches Gerät handelt, bei dem gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden und du außerdem erkennbar nur für deinen privaten Gebrauch gekauft hast, brauchst du dir da nicht wirklich Gedanken machen.

 

Bei elektronischen Geräten kann es jedoch sein, dass diese eingezogen und vernichtet werden, wenn sie nicht die geforderten Prüfungen durch entsprechende Kennzeichnungen durchlaufen haben (u.a. CE).

Wenn du größere Mengen eines Produktes gekauft hast, kann es sein, dass dir der Zoll gewerbsmäßigen Handel mit Produktfälschungen unterstellt. Das würde dann ein Verfahren nach sich ziehen.

safranes · 15. Mai 2017 · 0x hilfreich

Ganz theoretisch kann Dir alles dabei passieren. Warte am Besten ab bis das Päckchen da ist. Falls Du vom Zoll vorgeladen wirst, haste die Arschkarte gezogen. Damit haste dann Lehrgeld gezahlt und weist worauf Du beim nächsten Male achten musst.

 
 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff