Mit Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, [...], dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. [...] Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Dieser Ansicht folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.
Quelle: Internet
wenn man noch Details zur Findung und Festlegung der Nationalhymne wissen will, kann man in dem Artikel auch einfach mal nach oben scrollen ;)
Beschluss vom 7. März 1990 des Bundesverfassungsgerichts
wahrscheinlich nicht
1.) Der Text ist eigentlich in Ordnung, wurde nur fehlinterpretiert.
2.) Die Musik ist nur Sc h..
A.) Wenn ich sie inoffiziell höre, pfeife ich
B.) Wenn ich sie offiziell höre, bleibe und blieb ich demonstrativ sitzen.
1990 hätte es eine neue Hymne geben müssen.
Auferstanden aus Ruinen ist mir näher!
Ja is schon ne schwere Frage.
Aber viele Antworten sind wirklich parat :-)
Meines Wissens gibt es kein konkretes Gesetz, das die Nationalhymne festschreibt. Grundlage ist ein Briefwechsel zwischen dem ersten Kanzler der Bundesrepublik (Konrad Adenauer) und dem ersten Bundespräsidenten (Theodor Heuss), dessen Amt die Festlegung derartiger Staatssymbole im Grundgesetz ganz allgemein zugeschrieben wurde.
Auch die 3. Strophe entspricht nicht mehr der heutigen Zeit.
Das Lied sollte nicht mehr gesungen, sondern nur noch gespielt werden.
die ersten beiden Strophen sind so zweckentfremdet benutzt wurden, dass sie nicht mehr zu nutzen sind ohne diesen Mißbrauch zu verlebendigen.
Also sollte man sich auch an die dritte strophe halten.