MPU-Verjährung nach 10 Jahren
§29 StVG (Straßenverkehrsgesetzes). Dort heißt es, dass gewisse Eintragungen im Register automatisch getilgt werden, wenn ein bestimmter Zeitraum (10 Jahre) seit Eintragung dieser Straftat vorüber ist.
Doch dabei bleibt es nicht.
"...beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung..."
§29 StVG
Bevor die 10-jährige Frist beginnt, müssen maximal 5 Jahre seit “Rechtskraft” der MPU Verordnung vergangen sein.
In den meiste Fällen müssen Betroffene mit
15 Jahren rechnen.
In seltenen Fällen setzt die oben beschriebene 10 Jahres Frist früher ein, i.d.R. jedoch 5 Jahre nach MPU Anordnung.