Nur wenn keine Auffahrt vorher kommt.
Wenn kein Verkehrsschild darauf hinweist, gilt das Tempolimit nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt nicht als aufgehoben !!!
Ein Tempolimit gilt so lange bis es durch eine entsprechende Beschilderung aufgehoben wird. Das heißt: Bis zu dem Verkehrsschild mit durchgestrichener Geschwindigkeit bzw. dem Verkehrsschild das alle vorangegangenen Einschränkungen aufhebt, anderen Schildern, die abweichende Höchstgeschwindigkeiten anzeigen oder nach Ende der Gefahrenzone, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Gefahrensymbol aufgestellt wurde. Manchmal kommt es vor, das Tempolimits auf einer bestimmten Strecke gelten, z.B. für fünf Kilometer. Dies ist durch einen entsprechenden Hinweis unter dem Schild kenntlich gemacht. Hier gilt die Tempovorgabe nur bis zum Ende dieses Abschnitts.
Logischerweise hebt eine Autobahnauffahrt das Tempolimit auf, denn wer auffährt konnte das entsprechende Schild nicht sehen.
Also: nein.