ja, natürlich.
Ja müssen sie
Sie müssen mit Sicherheit versteuert werden, sollten aber bei vielen Betroffenen in die Freistellungsanträge passen
Als Kapitalerträge unterliegen Zinsen der Kapitalertragsteuer, müssen also versteuert werden. ... Antwort: Nein – laut Bundesfinanzministerium können Negativzinsen nicht als Verluste im Rahmen der Kapitalertragsteuer verrechnet werden.
Ich glaube ja - wie alle Zinseinnahmen....Zinsschuld kann ja auch von der Steuer abgesetzt werden...zumindest in einigen Fällen.