Kostenübernahme der Fahrtkosten zum Spezialisten durch die Krankenkasse?

Witchinferno · 11. August 2017

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für vom Hausarzt angeordnete Untersuchungen, wo der Spezialist seine Praxis weiter entfernt (60 km) hat. Man diese eigenständig mit der Bahn erreichen kann und kein Krankentransport notwendig ist?

 

Antworten

k494850 · 30. April 2018 · 0x hilfreich
wahrscheinlich teuer
bs-alf · 13. August 2017 · 0x hilfreich

...das ist abhängig von der Krankenkasse / den Leistungen

doern · 13. August 2017 · 0x hilfreich

nein da gibt es keine Kostenübernahme

k311130 · 12. August 2017 · 1x hilfreich

am besten mit der Überweisung direkt zur Krankenkasse gehen und mit denen das alles vor Ort klären. Soviele Krankenkassen es gibt, so unterschiedlich sind auch die Leistungen. Oftmals wird mittlerweile keinerlei Fahrkostenzuschuss gewährt. Bei wenigen Kassen gibt es KM-Pauschale oder Bahn-Pauschale. Nur ganz ganz wenige erstatten Dir das volle Bahnticket zurück.

Husky09 · 12. August 2017 · 1x hilfreich

wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde und du es im Vorfeld mit deiner KK absprichst..dürfte dies eigentlich nicht das Problem sein...Wenn nicht kannst Du die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen... 

safranes · 12. August 2017 · 1x hilfreich

Mit dieser Anordnung gehst Du zu Deiner KK und regelst alle Formalitäten mit denen. Dort erfährst Du auch ob die die Kosten übernehmen. Hierbei musst Du eine ganze Menge an Voraussetzungen erfüllen wie u.a. die Vorposter schon beschrieben haben.

Witchinferno · 12. August 2017 · 0x hilfreich

für nüx warte ich keine 2 Jahre um einen Termin zu bekommen..... es ist durch den Hausarzt angeordnet!

69wolle · 11. August 2017 · 0x hilfreich

Wenn es medizinisch notwendig ist, dies muss aber vom Hausarzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt werden.

Oder du hast Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Blind, besonders hilfsbedürftig oder außergewöhnlich gehbehindert.

 
 

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