Du mußt nicht in jedem Bundesland die Gebühren zahlen.
Wenn es um die Höhe der Kostenbeteiligung der Anwohner geht, muss zunächst unterschieden werden zwischen:
- einer Anliegerstraße (wird hauptsächlich von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke genutzt)
- eine Haupterschließungsstraße (wird von Anliegern, aber auch von innerörtlichem Verkehr genutzt)
- eine Hauptverkehrsstraße (vor allem vom Durchgangsverkehr genutzt, Nutzung durch die Anlieger ist vergleichsweise gering)
Steht in der Satzung der jeweiligen Kommune.
Das hängt vom Bundesland und von den einzelnen Kommunen ab
Das hängt wohl von der Satzung der jeweiligen Kommune ab. In Nordrhein-Westfalen z.B. zahlt der Anwohner In den meisten Städten für Nebenstraßen 80 % der Sanierungskosten, für Hauptstraße 40 % der Sanierungskosten.