bis 12, aber das ist nicht das einzige Kriterium. Der Kindersitz wird dann überflüssig, wenn das Anschnallen mit dem normalen Sicherheitsgurt aufgrund von Größe und Gewicht des Kindes seinen Sinn in Bezug auf die Verkehrssicherheit erfüllt. Umgekehrt gilt natürlich: wenn das Kind unter 12 schon eine Größe erreicht hat, daß das Anschnallen mit dem normalen Sicherheitsgurt möglich macht, ist alles ok.
dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht
Auch eine zuverlässige Quelle: StVO
http://www.kindersitze-test.de/kindersitzpflicht/gesetze-und-regelungen-kindersitzpflicht-ece-prufnorm-nr-44/