Kennt sich jemand mit Gebäudeversicherungen etc. aus?

Kereesmay · 06. Dezember 2013

Ein Haus mit 2 Wohnungen, eine Wohnung 75 qm die andere 95 qm . Die größere Wohnung hat einen ganz kleinen Kellerraum, die kleine Wohnung einen großen Kellerraum. Mir wurde vom Versicherungsmakler gesagt, daß die Partei, die die größere Wohnung hat, einen größeren Anteil der Gebäudeversicherung bezahlen sollte. Es zählt nicht wie groß der Keller ist, sondern der Wohnraum.

Kennt sich dort jemand aus?

 

Ich muß noch dazu schreiben, es geht um Eigentum welches selber genutzt wird.

 

Antworten

Brisco82 · 18. Dezember 2013 · 1x hilfreich

Hallo,

 

zunächst eine Gegenfrage: werden gem. Grundbuch beide Wohnungen als eine Einheit gewertet oder gibt es eine Teilungserklärung, die beide Wohnung in ein Einzelnes Sondereigentum teilen?

 

Sollte es eine Teilungserklärung geben, würde ich dort zunächst hineinschauen, wie die Kostenschlüssel zu den einzelnen Wohnungen sind. 50/50 oder nach Eigentumsanteilen.

 

Ich gehe zu 95% davon aus das es nach Eigentumsanteilen geht, daher würde die größere Wohnung den größeren Anteil der Versicherung zahlen. (was auch gerechter wäre). Kellerraum wird nicht als Wohnraum berücksichtig. Sollte es aber gravierende Größenunterschiede geben, so kann eine Nebenabsprache sinnvoll sein. Dies müsste dann von beiden Eigentümern beschlossen werden.

 

Ich hoffe konnte weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich  gern per PN zur Verfügung.

 

Gruß

 

Brisco

k9977 · 15. Dezember 2013 · 0x hilfreich

Ein Tipp noch:

Mach im Internet einen Versicherungsvergleich!

Es kann nämlich sein, dass dein Versicherungsmakler dir nicht die

günstigste Versicherung nennt.

Sternensammler · 06. Dezember 2013 · 1x hilfreich

Aufteilung nach Wohnfläche ist üblich (auch bei Eigentumsgemeinschaft). Es ist in meinen Augen auch fairer, da vom Kellerraum eher nicht das größere (beeinflussbare) Risiko ausgeht und die Wohmfläche wertvoller ist als der Kellerraum. Die Verteilung sollte ja nach der Frage "Wer nutzt/besitzt den größeren Wertanteil des Hauses" entschieden werden.

Und die 95m² Wohnung wird nicht einen geringeren Verkehrswert haben als die 75m², nur wg. des kleineres Kellers oder?

norbi2003 · 06. Dezember 2013 · 0x hilfreich

Du kannst die Anteile nach Wohnfläche aufteilen oder auch nach Wohn-Nutzfläche das bleibt dir als Vermieter überlassen.

 
 

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