Hallo,
zunächst eine Gegenfrage: werden gem. Grundbuch beide Wohnungen als eine Einheit gewertet oder gibt es eine Teilungserklärung, die beide Wohnung in ein Einzelnes Sondereigentum teilen?
Sollte es eine Teilungserklärung geben, würde ich dort zunächst hineinschauen, wie die Kostenschlüssel zu den einzelnen Wohnungen sind. 50/50 oder nach Eigentumsanteilen.
Ich gehe zu 95% davon aus das es nach Eigentumsanteilen geht, daher würde die größere Wohnung den größeren Anteil der Versicherung zahlen. (was auch gerechter wäre). Kellerraum wird nicht als Wohnraum berücksichtig. Sollte es aber gravierende Größenunterschiede geben, so kann eine Nebenabsprache sinnvoll sein. Dies müsste dann von beiden Eigentümern beschlossen werden.
Ich hoffe konnte weiterhelfen. Für Rückfragen stehe ich gern per PN zur Verfügung.
Gruß
Brisco
Ein Tipp noch:
Mach im Internet einen Versicherungsvergleich!
Es kann nämlich sein, dass dein Versicherungsmakler dir nicht die
günstigste Versicherung nennt.
Aufteilung nach Wohnfläche ist üblich (auch bei Eigentumsgemeinschaft). Es ist in meinen Augen auch fairer, da vom Kellerraum eher nicht das größere (beeinflussbare) Risiko ausgeht und die Wohmfläche wertvoller ist als der Kellerraum. Die Verteilung sollte ja nach der Frage "Wer nutzt/besitzt den größeren Wertanteil des Hauses" entschieden werden.
Und die 95m² Wohnung wird nicht einen geringeren Verkehrswert haben als die 75m², nur wg. des kleineres Kellers oder?
Du kannst die Anteile nach Wohnfläche aufteilen oder auch nach Wohn-Nutzfläche das bleibt dir als Vermieter überlassen.