Nein, das kann man nicht geltend machen
Wenn man verkehrsbedingt einen Umweg fahren muß, kann man den bei der Einkommensteuer absetzen... muß man nur schriftlich begründen...
Wenn Du nachweislich durch die andere ,längere Strecke Zeit einsparst , dann kannst Du diese mit 30ct/km absetzen. Den Nachweis musste aber erbringen.
Das entscheidet jeder Finanzangestellte nach Gutdünken. Und ein höchstrichterliches Urteil ist nicht bekannt. Am besten also nachfragen.
Bei mir ging das vor 2 Jahren durch. Als Beweis hatte ich einen Zeitungsausschnitt, in dem Stand, dass auf meiner "normalen" Strecke eine Baustelle ist und es dort zu erheblichen Verzögerungen kommen kann und wie lange dies der Fall war. Eventuell kann man sich auch von der örtlichen Straßenbaubehörde einen Nachweis holen.