Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 gilt das maßgebliche Unionsrecht im Verhältnis zum Vereinigten Königreich unverändert weiter. Durch Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) können versicherte Personen zumindest bis zu diesem Zeitpunkt medizinische Behandlungen im Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen.
Wenn Sie es schaffen, über alle Beschränkungen nach England zu kommen, ja.
Ja, zumindest theoretisch bis zum 31.12.2020.
Theoretisch ist das möglich.
Falls der Impstoff in ausreichender Menge jemals verfügbar ist, ja
Mit ständigen Wohnsitz in England sicher, mit der europaischen Versicherungskarte bei vorübergehender Aufenhalt sehr wahrscheinlich. Allerdings nach der Reihenfolge, die die Briten festgelegt haben.