Ja, die Kosten für den laufenden Betrieb können auf alle Mieter umgelegt werden, sofern das unter Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind. Vermieter haben aber die Reparatur- und Instandsetzungskosten zu tragen.
Das dürfte leider in Ordnung gehen; die Nutzung ist dir praktisch ja auch möglich (wenn auch sinnfrei).
Ja, ist korrekt, und meist die Praxis.
Ja, diese Kosten können auf ALLE Mieter umgelegt werden.
Die Kosten für den Fahrstuhl dürfen vom Vermieter auf alle Mieter umgelegt werden.