Kann ein Mieter den Vertrag fristlos kündigen, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Wohnung leben kann?
Soweit ich das als Laie beurteilen kann, besteht bei Krankheit kein gesetzlicher Anspruch auf eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Jedoch kann es gut sein, dass man eine Regelung mit dem Vermieter findet, die für beide Seiten vertretbar ist.