Kann ein Arbeitgeber Auflagen erteilen hinsichtlich der Fingernagellänge?

safranes · 15. Juli 2017

Kann ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Auflage erteilen seine modisch gestylten Fingernägel  zu stutzen, weil es angeblich hinderlich sein soll und eine Gefahr für Passagiere darstellen könnte?

 

Antworten

doern · 17. Juli 2017 · 0x hilfreich

Ja kann er, aber nicht einfach so überall. 

Es muss nachvollziehbare Gründe haben

Roseausk · 17. Juli 2017 · 0x hilfreich

Es gibt auch Berufe bei denen es nicht gestattet ist lange Fingernägel zu haben, das hat hygienische Gründe. 

Mehlwurmle · 16. Juli 2017 · 0x hilfreich

Wenn die Regelung berufsüblich ist (und somit nicht nur für die betroffene Person gilt), dann ist das durchaus im Einflussbereich des Arbeitgebers.

 

Mir wird zum Beispiel auch vorgeschrieben, welche Art von Kleidung ich zu tragen habe, weil es einen (ungeschriebenen) Berufsstandard gibt.

sibelkes · 16. Juli 2017 · 0x hilfreich

Wenn der Arbeitgeber Dir das ordentlich erläutern kann und die Antwort Sinn macht , dann ist das sicherlich ok. Wenn es aber nur eine bla-bla-Begründung ist oder er Dich  vielleicht auf dem Kicker hat , dann würde ich um mein Persönlichkeitsrecht streiten.

Witchinferno · 15. Juli 2017 · 1x hilfreich

m.E. können lange und gestylte Fingernägel der Bordcrew im Flugzeug eine Gefahr für die Passagiere darstellen. Man stelle sich mal vor, eine Stewardess muss Lebenserhaltene Maßnahmen an einem Passagier durchführen und verletzt ihn mit ihren Krallen noch zusätzlich. Für die Airline könnten rechtl. Probleme auftreten, von dem Hygienischen Aspekt ganz zu schweigen

ausiman1 · 15. Juli 2017 · 0x hilfreich

Ja, in der Chipindustrie im Reinraumumgebung sind die langen Fingernägel (Reinraumhandschuhe können beschädigt werden) und Fingernägel mit entsprechender kunstvoller Bemalung sind meistens mit Metalpartikel vesehen die an die Reinraumluft abgegeben wird und sich dann in Kleinstpartikel auf den Computerchips niederschlagen und die

elektronischen Bauteile somit zerstören.

anthonius · 15. Juli 2017 · 1x hilfreich

Es gibt schon Berufe, wo der Arbeitgeber Anforderungen an das äussere Erscheinungsbild der Arbeitnehmer stellen kann. Ob die Fingernägel in deinem Fall dazugehören ist ohne weitere Detailinformation nicht zu sagen.

 
 

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