Ja kann er, aber nicht einfach so überall.
Es muss nachvollziehbare Gründe haben
Es gibt auch Berufe bei denen es nicht gestattet ist lange Fingernägel zu haben, das hat hygienische Gründe.
Wenn die Regelung berufsüblich ist (und somit nicht nur für die betroffene Person gilt), dann ist das durchaus im Einflussbereich des Arbeitgebers.
Mir wird zum Beispiel auch vorgeschrieben, welche Art von Kleidung ich zu tragen habe, weil es einen (ungeschriebenen) Berufsstandard gibt.
Wenn der Arbeitgeber Dir das ordentlich erläutern kann und die Antwort Sinn macht , dann ist das sicherlich ok. Wenn es aber nur eine bla-bla-Begründung ist oder er Dich vielleicht auf dem Kicker hat , dann würde ich um mein Persönlichkeitsrecht streiten.
m.E. können lange und gestylte Fingernägel der Bordcrew im Flugzeug eine Gefahr für die Passagiere darstellen. Man stelle sich mal vor, eine Stewardess muss Lebenserhaltene Maßnahmen an einem Passagier durchführen und verletzt ihn mit ihren Krallen noch zusätzlich. Für die Airline könnten rechtl. Probleme auftreten, von dem Hygienischen Aspekt ganz zu schweigen
Ja, in der Chipindustrie im Reinraumumgebung sind die langen Fingernägel (Reinraumhandschuhe können beschädigt werden) und Fingernägel mit entsprechender kunstvoller Bemalung sind meistens mit Metalpartikel vesehen die an die Reinraumluft abgegeben wird und sich dann in Kleinstpartikel auf den Computerchips niederschlagen und die
elektronischen Bauteile somit zerstören.
Es gibt schon Berufe, wo der Arbeitgeber Anforderungen an das äussere Erscheinungsbild der Arbeitnehmer stellen kann. Ob die Fingernägel in deinem Fall dazugehören ist ohne weitere Detailinformation nicht zu sagen.