Kann der Arbeitgeber die Auszahlung des Urlaubsanspruches verweigern?

DJBB · 06. November 2015

Kann der Arbeitgeber die Auszahlung des Urlaubsanspruches verweigern?

 

Beste Antwort

Melfinos · 06. November 2015 · 1x hilfreich

Nach Arbeitsrecht wird das Auszahlen des Urlaubes nur durch einen einzigen Fall erlaubt:

 

Der Urlaub kann ganz oder teilweise nicht genommen werden, weil das Arbeitsverhältnis endet.

Dieser Anspruch wurd mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig und verfällt spätestens nach 15 Monaten nach dem Jahr, aus dem der Urlaub stammt.

 

Ansonsten liegen Sonderregelungen im Ermessen des Arbeitgebers.

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Kat82 · 20. November 2015 · 0x hilfreich

Die Frage ist nicht, darf der Arbeitgeber auszahlen, sondern darf er die Auszahlung verweigern, das ist etwas ganz anderes!

Wenn der Arbeitnehmer die Gelegenheit gehabt hätte den Urlaub zu nehmen und ihn nicht genommen hat, dann muss der Arbeitgeber den Urlaub nicht auszahlen. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen kann, oder wenn der Arbeitnehmer lange Zeit krank ist und sein Arbeitsverhältnis durch Befristung ended.

An wissenschaftlichen Instituten inm Raum Berlin ist mir bereits dreimal passiert, das mein Urlaub weder ausgezahlt noch die nicht genommen Arbeitstage in einer Urlaubsbescheinigung aufgeführt wurden. Die Personalabteilungen dort sehen das so: wenn man nicht nach Urlaub gefragt hat und er nicht daraufhin verweigert wurde, dann hätte man ja die Gelegenheit gehabt.

Viele größeren Unternehmen zahlen den Urlaub oft dennoch aus, weil sie an der Arbeit ihrer Arbeitnehmer vielleicht mehr verdienen als das Geld für den Urlaub oder nicht ständig vorm Arbeitsgericht stehen wollen, wenn dann doch einer klagt

k433898 · 11. November 2015 · 0x hilfreich

Wenn aus betrieblichen Gründen kein Urlaub möglich ist, muß er bezahlt werden. Ansonsten könnte ja jeder Arbeitgeber den Urlaub für die Angestellte streichen ohne das ihm etwas passiert. Das ist Gesetz.

k18663 · 09. November 2015 · 0x hilfreich

Wenn du deinen Urlaub aus Betrieblichen Gründen nicht nehmen kannst, muss er selbstverständlich bezahlt werden. 

k454204 · 08. November 2015 · 0x hilfreich

Nein darf er nicht

 
 

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