Ja du musst lt rechtlich gesehen trotzdem zahlen,weil das Amt über gewisse Sonderrechte verfügt,da verjähren auch die Rückzahlungen und nix,hatte das selber mal vor einem Jahr,mit mal kriegte ich Post,ich hab in der Zeit von 2008 einen Monat mal etwas zu viel bekommen.2014 haben sie mir das geschickt,ich kam nicht drum rum!
Ausschliessen würde ich es nicht, die staatlichen Institutionen geniessen oftmals Sonderrechte. Hast du diese Schulden denn bei deinem Insolvenzverwalter mit angegeben? Falls nicht ist es eh dein Pech und kann dich sogar noch die Restschuldbefreiung kosten, weil du keine vollständigen Angaben gemacht hast!
Bei solchen Fragen empfehle ich immer die Konsultation eines Anwalts, zumindest aber einen Besuch bei der ÖRA.
Da ich mal annehme, dass die hier gegebenen Antworten keinen rechtlich relevanten (nicht jeder hier ist praktizierender Anwalt) Hintergrund haben, wäre das der sicherste Weg.
nein auf keinen Fall
Hallo, solange das Jobcenter nicht in deiner Göäubigerliste der Insolvenz steht, darf sie auf die diese auf zuviel geleistete Zahlungen selbstverständlich abnehmen.
Das heißt, ist diese Forderung nach der Insolvenz entstanden und steht nicht in deiner Insolvenzmasse, musst die Raten leider zahlen.