Kann das Jobcenter Raten einbehalten obwohl man in einer Privatinsolvenz ist?

LightOfStars · 05. September 2013

Keiner kann von einem Geld fordern solange man sich in einer Privatinsolvenz befindet. Hat das Arbeitsamt bzw Jobcenter da eine Sonderstellung - weil es zahlt? Wenn man googelt, dann bekommt man u.a. auch die Antwort, das es darauf ankommt ob man vorsätzlich z.B. zu viel erhalten hat. Also selber schuld oder eben nicht. Hat da jemand noch eine andere Info?

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße.

 

Antworten

manu12384 · 21. Mai 2015 · 0x hilfreich

Ja du musst lt rechtlich gesehen trotzdem zahlen,weil das Amt über gewisse Sonderrechte verfügt,da verjähren auch die Rückzahlungen und nix,hatte das selber mal vor einem Jahr,mit mal kriegte ich Post,ich hab in der Zeit von 2008 einen Monat mal etwas zu viel bekommen.2014 haben sie mir das geschickt,ich kam nicht drum rum!

Mehlwurmle · 07. September 2013 · 0x hilfreich

Ausschliessen würde ich es nicht, die staatlichen Institutionen geniessen oftmals Sonderrechte. Hast du diese Schulden denn bei deinem Insolvenzverwalter mit angegeben? Falls nicht ist es eh dein Pech und kann dich sogar noch die Restschuldbefreiung kosten, weil du keine vollständigen Angaben gemacht hast!

Chris_HH · 05. September 2013 · 1x hilfreich

Bei solchen Fragen empfehle ich immer die Konsultation eines Anwalts, zumindest aber einen Besuch bei der ÖRA.

Da ich mal annehme, dass die hier gegebenen Antworten keinen rechtlich relevanten (nicht jeder hier ist praktizierender Anwalt) Hintergrund haben, wäre das der sicherste Weg.

rueko · 05. September 2013 · 0x hilfreich

nein auf keinen Fall

andy140283 · 05. September 2013 · 3x hilfreich

Hallo, solange das Jobcenter nicht in deiner Göäubigerliste der Insolvenz steht, darf sie auf die diese auf zuviel geleistete Zahlungen selbstverständlich abnehmen.

Das heißt, ist diese Forderung nach der Insolvenz entstanden und steht nicht in deiner Insolvenzmasse, musst die Raten leider zahlen.

 
 

Frage stellen

 
 
Suchbegriff