Wer das Sparbuch in den Händen hat, der kann darüber verfügen. Außer es wurde vom Eigentümer gesperrt. Wie beim KFz-Brief...
Das Sparbuch ist eine Vorlageurkunde und in den Sparbedingungen steht, dass jeder Vorleger des Sparbuches bis zu 2000 Euro monatlich verfügen kann (der kündigungsfreie Betrag).
Somit können auch fremde Personen, die in Besitz des Sparbuches gekommen sind, dieses schrittweise leerräumen.
Ausnahmen: Das Sparbuch wurde wegen Verlustes gesperrt, ein Kennwort wurde vereinbart (dann kann nur unter Angabe des Kennwortes verfügt werden) oder der Sparbuchinhaber hat eine anderweitige Sperre veranlasst (zum Beispiel, dass bei jeder Verfügung der Ausweis geprüft werden soll).
Es macht also bei Beträgen bis 2000 Euro/Monat normalerweise keinen Unterschied, ob die Bank die Identität prüft oder nicht.
Eine seriöse Bank fragt normalerweise wenn Sie den Kunden nicht kennt nach seinen Ausweispapieren und händigt nicht einfach den Betrag vom Sparbuch an irgendwem aus !
...laut einem Urtei des OLG Celle (Az.: 3 U 39/08) muß die Bank beweisen,
dass sie ein Sparguthaben an den Gläubiger ausgezahlt hat.
Also liegt es im Ermessen der Bank...