Wenn das Messer über eine Feststelleinrichtung für die Klinge verfügt, dann wäre es verboten.
wenn die Klinge feststellbar ist ja..ansonsten nicht..
Wenn das Messer über eine Feststelleinrichtung für die Klinge verfügt, dann ist es verboten.
Verboten: Springmesser (Automatik-Messer) deren Klinge nach vorne herausschnellt, oder deren Klinge über 8,5 cm lang ist, oder deren Klinge zweischneidig geschliffen ist oder deren Klinge eine Rückenschneide besitzt.
Alle anderen Springmesser bleiben erlaubt (Taschenmesserprivileg)!
Kommt auf das Messer an.
Normal sind Klingen erst ab 8,5cm generell verboten.
Es gibt aber Messer die sind auch mit kürzerer Klinge generell verboten.