Meines Wissens sind sie haftbar, wenn nicht konsequent nachgefragt haben (wie es hier aktuell geschehen ist). Zwar können sie sich auch auf die Haftungsentlastung durch die Manager (die müssen auch unterschreiben) berufen, das gilt aber nur eingeschränkt. Kurz gesagt: prüft der Bilanzprüfer nicht genau, macht er sich grobfahrlässig schuldig.
Es geht mir nicht um die Manager von Wirecard, sondern die externen Bilanzprüfer.
Einigen der Manager wird Verdacht auf Marktmanipulation vorgeworfen.