In Schleswig-Holstein ist die dänische Minderheit im Landtag, sowie sie die nötige Stimmenzahl für ein einziges Mandat bekommt. Die 5-%-Hürde gilt für sie nicht.
Das gleiche gilt für sie sorbische Minderheit in Brandenburg.
In Sachsen, wo mehr Sorben leben als in Brandenburg, gilt die 5-%-Hürde für die Sorben.
Auf Bundesebene gilt die 5-%-Hürde für Parteien von nationalen Minderheiten nicht. § 6, Abs. 3, Satz 2 des Bundeswahlgesetzes.
Sachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein ...
schleswig-holstein, bayern
Die Dänen und die Sorben...mein Vorredner hat Recht
in Schleswig-Holstein für Parteien der dänischen Minderheit,
in Brandenburg für Parteien der sorbischen Minderheit