Im Süden Deutschlands BW, Bayern.
Große Kreisstädte gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Unter den kreisangehörigen Gemeinden kann es je nach Bundesland Städte geben, denen ein Sonderstatus zugesprochen wird. In Hessen heißen diese Städte Sonderstatusstädte. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen heißen sie demgegenüber Große Kreisstädte. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden sie als große kreisangehörige Städte bezeichnet. In Niedersachsen spricht man von großen selbstständigen Städten.
In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen heißen sie demgegenüber Große Kreisstädte. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden sie als große kreisangehörige Städte bezeichnet. In Niedersachsen spricht man von großen selbstständigen Städten.