In welchem Zeitraum galt an der innerdeutschen Grenze der Schießbefehl?
28.06.1960 bis April 1989. Ab April durfte nur noch geschossen werden wenn das eigene Leben des Soldaten bedroht war, aber nicht wenn Fahnenflucht begangen wurde.
von 1960 bis 1989, zeitweise im Widerspruch zum geltenden DDR-Recht