1:1
- für Personen bis 14 Jahre für bis zu 2.000 Mark der DDR Kontoguthaben
- für Personen bis 60 Jahre für bis zu 4.000 Mark der DDR Kontoguthaben
- für Personen ab 60 Jahre für bis zu 6.000 Mark der DDR Kontoguthaben
- darüber hinaus im Verhältnis 2:1.
- Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und Pachtkosten wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt.
- Bankguthaben von natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz außerhalb der DDR, die vor dem 31. Dezember 1989 entstanden, wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt. Für Bankguthaben, die nach dem 31. Dezember 1989 entstanden, galt ein Umstellungsverhältnis von 3:1.
- Im Durchschnitt belief sich der Konversionssatz, bezogen auf alle bilanziell erfassten Forderungen und Verbindlichkeiten des Geld- und Kreditsystems der DDR, auf 1,8:1.
- Die Guthaben juristischer Personen oder sonstiger Stellen wurden ausschließlich im Verhältnis 2:1 umgestellt.
(Quelle: Bundesbank Faktenblatt)
Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und andere "wiederkehrende Zahlungen" werden 1:1 umgestellt. Kinder unter 14 Jahren konnten bis zu 2.000 DDR -Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen, 15 bis 59jährige bis zu 4.000 DDR -Mark, wer älter ist, 6.000 DDR -Mark.
grundsätzlich 2:1
bis 6000/4000/2000 Ost-Mark (Erwachsene über 60/zwischen 14 und 60/Kinder bis 14) 1:1
nein, 1:1 bis zu einer bestimmten Summe
Glaube das war 200 Ost-Mark zu 100 West-Mark also 2:1