Theoretisch gibt es die noch in Hessen.
Im hessischen Gesetz gibt es immer noch die Todesstrafe.
Tatsächlich, im Artikel 21 vom Landesgesetz steht sie noch, aber Bundesrecht geht vor
Landesrecht, deshalb steht sie lediglich nur noch auf dem Papier!
Eigentlich in keinem, da das Länderrecht dem Bundesrecht unterstellt ist und diese Form der Strafe Bundesweit ausser Kraft gesetzt wurde.
Es könnte natürlich sein, dass einige ehemalige Freistaaten wie in etwa Bayern, mit einer eigenen Verfassung, diese noch in Selbiger stehen haben.
in Hessen! Die Hessischen Richter können jedoch die Todesstrafe nicht verhängen, da der Grundsatz gilt: Bundesrecht bricht Landesrecht.