Bei Bundestags- und Europawahlen wird seit 2009 das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers (genauer: die iterative Version davon) verwendet.
Bei der unveränderten ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze nach dem Divisorverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil zugeordnet (Oberverteilung), bevor unter Berücksichtigung der Sperr- und Grundmandatsklausel eine Verteilung der den Ländern zugeteilten Sitze auf die Landeslisten der Parteien vorgenommen wird (Unterverteilung). Von der ermittelten Sitzzahl werden die von der Partei in den Wahlkreisen direkt errungenen Mandate abgerechnet. Diese Mandate verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die ermittelte Sitzzahl der Landeslisten übersteigen („Quasi-Überhangmandate“).
Das Verfahren der Verteilung der Mandate nennt sich die Methode der proportionalen Repräsentation bei Verhältniswahlen,
mit der Methode der proportionalen Repräsentation bei Verhältniswahlen