Paragraph 11 des Gesetzes über die Eheschließung sagt klipp und klar: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung vor einem Standesbeamten stattgefunden hat."
Ein Kapitän, der eine Trauungszeremonie durchführen wollte, müßte also gleichzeitig Standesbeamter sein. Doch von einer solchen Doppelqualifikation eines deutschen Schiffsführers hat man bislang nicht gehört. Es gibt zwar ein aus dem Jahr 1950 stammendes Gesetz über die Anerkennung sogenannter Nottrauungen, aber auch bei denen muß zwingend ein Standesbeamter anwesend sein. Und es geht dabei um wirkliche Notlagen wie lebensbedrohende Krankheiten, nicht um spontane Heiratsgelüste bei einer Butterfahrt auf der Ostsee.
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Nicht alle Kapitäne dürfen Trauung auf See vollziehen. Es dürfen nur Kapitäne rechtskräftige Ehen abschließen, die auf einem Schiff mit der Flagge von Malta, der Bahamas und der Bermudas kreuzen.
Bei einer rechtskräftigen Hochzeit auf See kommt es auf die Flagge an, unter der die Schiffe kreuzen. Somit können rechtsgültige Hochzeiten nur von Schiffskapitänen vollzogen werden, die unter der Flagge von Malta, der Bahamas und Bermudas fahren.
Der Glaube, dass Kapitäne auf Hoher See Hochzeitsbefugnisse haben und man das Standesamt so umgehen könnte, ist leider ein Irrglaube.