Haben 450-Euro-Kräfte auch einen Urlaubsanspruch?

k441005 · 11. Januar 2018

Hat man als 450-Euro-Kraft Anspruch auf bezahlten Urlaub?

 

Antworten

k430242 · 13. Mai 2020 · 0x hilfreich

Urlaubsanspruch besteht anteilig.

k430242 · 16. Februar 2020 · 0x hilfreich

Ja, haben sie anteilig allerdings

joogi · 27. Dezember 2019 · 1x hilfreich

ja hat man.

Schaefchen0909 · 23. Oktober 2019 · 1x hilfreich

Ja haben sich auch Urlaub verdient. Es gibt kein Urlausgeld extra. 

sas1406 · 13. Oktober 2019 · 1x hilfreich

aber selbstverständlich

andy-wue · 11. Oktober 2019 · 1x hilfreich

Natürlich besteht Urlaubsanspruch.

 

Grob gesagt beträgt der gesetzliche Mindestanspruch 4 Wochen (oder den entsprechenden Anteil von 24 Tagen)

Haedron · 30. September 2019 · 1x hilfreich

Natürlich haben sie einen Anspruch darauf, und das sogar gesetzlich. Wäre ja zu schön, wenn man diese Minijobber noch weiter ausnutzen könnte.... 

Triple-A · 29. April 2018 · 1x hilfreich

Ja - haben sie, ob sie ihn einfordern/nutzen oder statt dessen einen weiteren Job ausüben, steht wieder auf einem anderen Blatt.

delphin63 · 19. Januar 2018 · 1x hilfreich

Ja klar wer ja schlimm wenn net

Bonze66 · 13. Januar 2018 · 1x hilfreich

ja steht ihnen lt Gesetz zu

s125817 · 12. Januar 2018 · 3x hilfreich

Ja - siehe Bundesurlaubsgesetz. Wer sich nicht daran hält - siehe zweite und dritte Antwort - sollte dem Zoll, der Gewerbeaufsicht o. ä. gemeldet werden.

Husky09 · 12. Januar 2018 · 1x hilfreich

Selbstredend haben die Minijobber Anspruch auf Urlaub...

ragnarr · 12. Januar 2018 · 1x hilfreich

der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen bezahlten Jahresurlaub, für dessen Dauer der Arbeitsplatz, die Position und das Durchschnittliche Einkommen hinter sich bleibt...

Alex.K · 12. Januar 2018 · 1x hilfreich

Natürlich haben auch 450 Euro Kräfte Anspruch auf Erholungsurlaub.

bs-alf · 12. Januar 2018 · 1x hilfreich

Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte und haben damit wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. 

tastenkoenig · 11. Januar 2018 · 2x hilfreich

Theoretisch ja - den Anspruch praktisch durchzusetzen kann sich aber schwierig gestalten. Wenn man keinen fairen Arbeitgeber hat, läuft man da schnell gegen Wände.

blaubaer1 · 11. Januar 2018 · 1x hilfreich

Ich arbeite in einer kleinen Firma mit 8 Festangestellten und wir haben viele 450 .-€ Jober. Da bekommt keiner was. weder Urlaub noch Krankengeld. Kleine Firmen machen eh was sie wollen.

Dagegen trage ich seit ein paar Jahren nebenher eine Wochenzeitung aus und bekomme sogar 4 Tage Urlaub bezahlt. Wenn ich trotzdem austrage bekomme ich in der zeit das doppelte.

Witchinferno · 11. Januar 2018 · 2x hilfreich

Der Anspruch auf bezahlten Urlaub bemisst sich beim Minijobber, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Damit steht 450-Euro-Arbeitskräften also der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu.

Bemisst sich der allgemeine Urlaubsanspruch aufgrund einer betrieblichen Übung oder eines Tarifvertrages auf mehr als das gesetzliche Mindestmaß, steht dem Minijobber der Urlaubsanspruch in diesem Maße zu. Der geringfügig Beschäftigte kommt damit in denselben Urlaubsgenuss wie ein „gewöhnlicher Arbeitnehmer“.

Arbeitstage des Minijobbers wöchentlich geteilt durch 6 x 24 = Urlaubstage

das heisst: bei 1 Tag wöchentlich: geteilt durch 6 mal 24 = 4 Urlaubstage
bzw.: bei 3 Tagen wöchentlich: geteilt durch 6 mal 24 = 12 Urlaubstage

 
 

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