auc h auf radwegen gilt die StVO,also trechts vor links wenn nicht anders ausgeschildert
Ja auch da gilt rechts vor Links
Ja, natürlich!
Klar doch... Denke schon. So wie es eben grundsätzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, müsste es demnach auch auf Fahrradwegen etc. gelten: Rechts vor links.
So lange nichts durch Schilder geregelt wird, gilt grundsätzlich rechts vor links..für alle Verkehrsteilnehmer...
Ja sicher. Es gilt § 8 der StVO:
§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Es gibt zwei neuere Urteile von unterschiedlichen Landgerichten - die Richter bestätigen darin, dass auf Fahrradwegen ohne Verkehrsschilder grundsätzlich rechts vor links gilt,