Unbezahlte LEHRstellen gibt es nicht. Wie jedoch auch andere richtig sagen, gibt es etliche Ausbidungen, bei denen du nicht wenig "Schulgeld" bezahlen musst, 300 - 400 € pro Monat sind nicht ungewöhnlich = eine Sauerei!
Lehrstellen nicht, da hier ja auch ein Lehr/ Ausbidlungsvertrag zugrunde liegt.
es gibt aber viele (berufs-) schulische Ausbildungen, die als Praxisteil Praktikas enthalten und diese sind nicht bezahlt
Bei einer "Schnupper-Lehre" oder einem Praktikum ist das möglich - bei einer Lehrstelle mit Vertrag darf das nicht sein.
Lehrstellen haben immer eine Ausbildungsvergütung. Es gibt schulische Ausbildungen, bei denen man keine Vergütung erhält, diese sind aber keine Lehrstellen
Ja in vielen Pflegeberufen(Altenpflege,Physio,Praktikanten).
Aber die Jamaika Regierung will ja diese Berufe ja positiv unterstützen.
Nur wie diese Hilfe ausschauen will noch keiner genau preisgeben.
Es wird sicher wieder ein hochkomplexser Bürokratischer AKT - weil in Deutschland muss ja alles 110 % geregelt sein.
Es gibt schulische Ausbildungen, bei denen oftmals sogar noch ein Schulgeld bezahlt werden muss. Gerade bei sozialen Berufen, aber auch bei Physio-/Ergotherapie ist diese Praxis leider sehr verbreitet.
Wenn man dann noch die später miese Bezahlung bedenkt, ist das ein doppelter Skandal.
Lehrstellen wohl nicht, aber Praktika und betriebliche Erprobungen
Ja, die gibt es leider auch. Gerade im sozialen Bereich gibt es (noch) Ausbildungen, die in Blockform organisiert sind: Blöcke von Fachschulunterricht wechseln sich mit unbezahlten Praktika ab. Unter Umständen werden dabei die Fachschulkosten von ausbildenden Betrieben getragen, aber auch das ist nicht zwingend der Fall.
Auch duale Systeme mit fester Anstellung im Betrieb existieren, die bspw. kostenlose Unterkünfte und die Übernahme des Schulgelds als ausreichende Ausbildungsvergütung betrachten.
Das kann allerdings nicht mehr lange so weitergehen, zumal ein allseits beklagter Fachkräftemangel herrscht.
Dürfte es eigentlich nicht geben. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt im §17 den
Vergütungsanspruch als angemessen, dem Lebensalter entsprechend und mit Fortschreiten der Ausbildungszeit ansteigend.
Keine Vergütung würde ich als unangemessen ansehen.