ich glaub e, der 1. Oktober ist das.
Für Vermieter gilt der 01.Oktober als Beginn der Heizperiode....
Nein, gibt es nicht. Die gängige Rechtsprechung geht aber davon aus, dass bei mangelnder gültiger Regelung im Mietvertrag die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April dauert.
Am 1. Oktober beginnt jeweils die "gesetztlich" vorgeschriebene "HEIZPERIODE" Ab diesem Datum besteht für den Vermieter "HEIZPFLICHT".
Eine grundsätzliche Regelung zur "HEIZPERIODE" gibt es indes nicht. Denn es ist vor allem das wichtig, was der Mieter und der Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben. Ist eine derartige Vereinbarung nicht enthalten, dann gilt laut dem Deutschen Mieterbund die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April als Heizperiode.
Ja die gibt es.
Es gibt aber auch so viel ich weiß, die Verpflichtung ausserhalb dieser Heizperiode zu heizen wenn die Temperaturen dieses erfordern.