Gibt es die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen?

pscheidl · 11. Juli 2020

Sind in allen Bundesländern, die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, in der Öffentlichkeit, eine Schutzmaske zu tragen?

Ab wann ist diese Regelung gültig?

In welchen Bereichen gilt diese Regel?

Was muss dabei bedeckt sein?

Wer hat diese Regel erstellt?

 

Antworten

AS1 · 11. Juli 2020 · 1x hilfreich

Die Bundesländer sind für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz verantwortlich und haben alle eine Maskenpflicht für den Aufenthalt im ÖPNV festgelegt, außerdem in Einkaufsstätten. Mund und Nase müssen bedeckt sein, ansonsten gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Beschaffenheit der Bedeckung. Ansonsten gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Generell wird jedoch empfohlen, die Mund-Nase-Bedeckung überall dort zu tragen, wo keine Mindestabstände von 1,50m bis 2,00m eingehalten werden können und überall dort, wo sich mehrere Personen in geschlossenen Räumen aufhalten.

bs-alf · 11. Juli 2020 · 0x hilfreich

Teilweise in der Öffentlichkeit, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Stiltskin · 11. Juli 2020 · 0x hilfreich

In allen Bundesländern gilt seit dem 29. April. 2020 eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf. Das Tragen der Masken wird dringend empfohlen, Mund und Nase müssen bedeckt sein. Die Umsetzung der von der Bundesregierung festgelegten Regelungen erfolgt durch die Bundesländer.

Die Maskenpflicht gilt in den meisten Bundesländern für Kinder ab sechs Jahren. Ausnahmen: In Berlin gibt es kein Mindestalter, auch Sachsen-Anhalt gibt keine explizite Altersgrenze an, empfiehlt allerdings, Kleinkindern unter zwei Jahren keinen Mund-Nasen-Schutz zu geben. In Sachsen können die Eltern darüber entscheiden.

In NRW, Saarland, Hamburg, Rheinland- Pfalz besteht Maskenpflicht  zusätzlich u.a. auf Wochenmärkten, in Mecklenburg- Vorpommern auch in Biblitheken und Arztpraxen.

 
 

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