Im Falle der Bellatrix von Strolch, bürgerlich Beatrix von Storch verstößt das Ansprechen einer Transgender-Abgeordneten mit ihrem "Totnamen" gegen die Parlamentswürde, weil sie der Verunglimpfung der Abgeordneten dient.
Gegen die Hausregeln.
Verstoß “gegen die Würde dieses Hauses”