Für welche Person gilt das Verbot von Alkoholverzehr in München ab 23 Uhr nicht?

AS129. August 2020

Das von der Stadt München verhängte Verbot des Alkoholverzehrs in der Öffentlichkeit ab 23 Uhr gilt nicht für alle. Für wen gilt es nicht?

 

Antworten

katrin2329. August 20200x hilfreich

für den einzelnen Kläger

wbs29. August 20200x hilfreich

Es gilt nicht für den einzelnen Kläger

biene0109029. August 20200x hilfreich

Das Verwaltungsgericht hat das Alkoholkonsumverbot nur für den Kläger aufgehoben ("inter partes"), für alle anderen gilt es weiterhin.

bs-alf29. August 20200x hilfreich

Am Wochenende ist kein Alkoholverbot!

Mehlwurmle29. August 20200x hilfreich

Für den vor dem Münchener Verwaltungsgerichts erfolgreichen Kläger, ein Rechtsanwalt.

 

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