Ntürlich wieder mal geschlossen von den Mod´s, trotz falscher Antworten, auch andere Fragen werden einfach gelöscht, tüpisch für die Moderation, wenn wenigstens eine Begründung kommen würde, nein so etwas braucht es nicht!!!!!!!!!!
Übrigens wäre hier richtig gewesen: "Italien" das ist auch zu finden, wenn man richtig suchen würde.
Die einzige Strafvorschrift des Tierschutzgesetzes findet sich in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihr soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat sowie eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar gemäß § 17.
Wie es in anderen Ländern ist, weiß ich nicht.
Aber in Deutschland ist der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht in § 142 des Strafgesetzbuches geregelt. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden.
Tiere- und daher auch Kühe sind Sachen, und somit vor dem Gesetz gleichgestellt.
Wer überfährt schon freiwillig eine Kuh? Ich kann mir nur die Schweiz vorstellen. Sie machen Referenten für jede Kleinigkeit; vermutlich haben sie irgendwann auch so was geregelt.
Da das Überfahren auch eine Tötung ist, ist es u.a. in Deutschland verboten. Obwohl es fast unmöglich ist kein Kuh zu überfahren. Dafür ist sie viel zu groß.